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   OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23   

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https://dejure.org/2023,37263
OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23 (https://dejure.org/2023,37263)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2023 - 4 U 22/23 (https://dejure.org/2023,37263)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 4 U 22/23 (https://dejure.org/2023,37263)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Der Auftragnehmer - bzw. hier der einem Auftragnehmer gleich haftende Beklagte als Verkäufer der Eigentumswohnungen - darf dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren (BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82 -, BGHZ 91, 206-217, Rn. 34).

    Ein Vorteilsausgleich z.B. (Wohnungsgesellschaft 01)en ersparter Kosten ist deshalb unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nur dann in Betracht zu ziehen, wenn sich der Mangel nicht oder erst verhältnismäßig spät ausgewirkt hat und der Besteller bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (BGH, Urteil vom 17.05.1984, aaO, Rn. 39).

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Vielmehr bedarf insoweit auch nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes eines Mehrheitsbeschlusses, mit dem die Eigentümergemeinschaft den entsprechenden Anspruch zur alleinigen Durchsetzung an sich zieht; die Kompetenz für einen solchen Beschluss folgt aus § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 (WOHNUNGSGESELLSCHAFT 01) (vgl. mit ausführlicher und überzeugender Herleitung BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 213/21 -, Rn. 30ff, juris).

    Der einzelne Erwerber kann bei einer derartigen Interessenlage dem Veräußerer eine Frist zur Mangelbeseitigung grundsätzlich selbst dann setzen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Mängelansprüche an sich gezogen hat (BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 266/13 -, BGHZ 200, 263-274, Rn. 32; daran auch im Geltungsbereich des § 9a Abs. 2 (WOHNUNGSGESELLSCHAFT 01) n.F. festhaltend: BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 213/21 -, Rn. 34, juris).

  • BGH, 29.11.1978 - VIII ZR 263/77

    Schriftform für Vertrag zwischen Vor- und Ersatzmieter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Soweit der Beklagte zur Begründung seiner gegenteiligen Rechtsauffassung schließlich auf das Urteil des BGH vom 29.11.1978 - VIII ZR 263/77 - verweist, vermag er auch damit nicht durchzudringen.
  • KG, 19.06.1981 - 1 W 5361/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Muss er sich - um unterschiedliche Beweisverfahren mit unterschiedlichen Ergebnissen zu vermeiden - insoweit als Partei des vom Zedenten geführten selbständigen Beweisverfahrens behandeln lassen, kann er auch die Kosten des Verfahrens geltend machen (so im Ergebnis wohl auch KG, Beschluss vom 19.06.1981 - 1 W 5362/80 - juris).
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09

    Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Eine Parteiidentität folgt insoweit aus dem Umstand, dass der Zessionar daran gehindert ist, ein eigenes selbständiges Beweisverfahren betreffend derjenigen Ansprüche einzuleiten, zu denen der Zedent vor Abtretung ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet hat (vgl. zu den Hintergründen: BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 126/09 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Der Abtretungsvertrag ist nämlich grundsätzlich formfrei (BGH, Urteil vom 14.05.2013 - XI ZR 160/12 -, Rn. 18, juris); einer der gesetzlich geregelten Ausnahmefälle für die notarielle Beurkundung liegt nicht vor (vgl. insoweit beispielhaft § 3 Abs. 1 S. 2 Hs. 3 VermG).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2018 - 5 U 74/16

    Mängel anerkannt und beseitigt: Verjährung der Mängelansprüche beginnt erneut!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Gibt es verschiedene Mängelbeseitigungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Kosten führen, ist die günstigste Methode zugrunde zu legen, die den vertraglich geschuldeten Erfolg vollständig herbeiführt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2018 - I-5 U 74/16 -, Rn. 53 m.w.N., juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Auch konnten die Parteien des Kaufvertrages wirksam eine individualvertragliche Vereinbarung zur Geltung des werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechts treffen, da die in § 437 BGB bzw. § 634 BGB gesetzlich geregelten Mängelrechte grundsätzlich dispositiv sind (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2001 - 3A U 1/01 -, Rn. 100, juris).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 266/13

    Baumängelhaftung des Bauträgers: Fristsetzung durch einzelnen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Der einzelne Erwerber kann bei einer derartigen Interessenlage dem Veräußerer eine Frist zur Mangelbeseitigung grundsätzlich selbst dann setzen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Mängelansprüche an sich gezogen hat (BGH, Urteil vom 06.03.2014 - VII ZR 266/13 -, BGHZ 200, 263-274, Rn. 32; daran auch im Geltungsbereich des § 9a Abs. 2 (WOHNUNGSGESELLSCHAFT 01) n.F. festhaltend: BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 213/21 -, Rn. 34, juris).
  • BGH, 20.06.2000 - VI ZR 2/00

    Anfechtung eines Ergänzungsurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23
    Als selbständiges Urteil ist das Ergänzungsurteil des Landgerichts auch selbständig mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden (BGH, Beschluss vom 20.06.2000 - VI ZR 2/00 -, juris).
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

  • BGH, 22.06.2023 - VII ZR 881/21

    Anderweitige Beendigung eines selbständigen Beweisverfahren mit der sachlichen

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum:

  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege

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